Jobcenter / Hartz 4
Anträge sind oft schwer zu durchschauen und manchmal nicht so leicht zu verstehen. Da wir aber viel damit zu tun haben, wissen wir meist genau was, wie, wo eingetragen werden muss und welche Formulare du brauchst. Und sollte unser Wissen mal ein Ende haben, kennen wir trotzdem die richtigen Ansprechpartner, die dir und uns weiterhelfen können. Wenn du also Unterstützung bei Anträgen, Formularen oder Kontakten suchst, stehen wir dir gern helfend zur Seite.
Kontaktadressen
Jobcenter / Eingliederung
Kornmarkt 4
02625 Bautzen
Was ist der Unterschied zwischen Jobcenter und Agentur für Arbeit?
Agentur für Arbeit (auch Arbeitsamt genannt)
Die Arbeitsagenturen beraten und vermitteln Ausbildungssuchende und Arbeitsuchende, bieten Berufsberatung an, fördern die berufliche Eingliederung behinderter Menschen, zahlen Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld I oder Insolvenzgeld aus. Im Rahmen der Vermittlung können die Arbeitsagenturen mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wie zum Beispiel Qualifizierungen oder Eingliederungszuschüssen unterstützen. Die Arbeitsagentur zahl außerdem – als Familienkasse – das Kindergeld.
Jobcenter (Eingliederung, Hartz 4)
Die Jobcenter gewähren Leistungen zum Lebensunterhalt (die so genannte Grundsicherung) und unterstützen Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (auch Hartz 4 genannt) bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Neben dem Arbeitslosengeld II können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Mehrbedarfe (im Fall von zum Beispiel Schwangerschaft, Alleinerziehung) sowie Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung und die Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft gewährt werden.
Ziel der Arbeit der Jobcenter ist es, Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, sie zu informieren, zu beraten und zu vermitteln. Dies kann über verschiedene Wege, wie zum Beispiel die Förderung von beruflicher Weiterbildung oder die Zahlung von Eingliederungszuschüssen geschehen. Auch Leistungen wie psychosoziale Beratung, Suchtberatung oder Schuldnerberatung werden angeboten.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld (ALG I) und Hartz 4 (ALG II)?
Arbeitslosengeld I (ALG I)
Wer über einen bestimmten Zeitraum gearbeitet und dabei in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, der hat sich einen Anspruch auf die Versicherungsleistung ALG I sozusagen erwirtschaftet. Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind unabhängig vom Vermögen des Empfängers. Eine Kürzung aufgrund bestehender Ersparnisse ist nicht möglich. Empfänger von ALG I müssen jedoch berücksichtigen, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Die Nebentätigkeit darf außerdem den zeitlichen Rahmen von 15 Wochenstunden nicht überschreiten, ansonsten liegt keine Arbeitslosigkeit mehr vor, womit auch der Anspruch auf ALG I entfällt.
Die Höhe des ALG I ist keine fixe Summe, sondern richtet sich nach dem bisherigen Verdienst des Antragstellers. Wer keine Kinder hat, dem stehen 60 % seines letzten Nettogehalts zu. Wer Kinder hat, der bekommt 67 % aus der Arbeitslosenversicherung.
Zusätzlich zu diesen Zahlungen werden auch die Beiträge für Krankenkasse, Pflegeversicherung und Rentenversicherung übernommen.
Arbeitslosengeld II (auch Hartz 4 genannt)
ALG II ist eine staatlich finanzierte Grundsicherung für Arbeitssuchende und ist gesetzlich im SGB II (Sozialgesetzbuch) geregelt. Es soll den Lebensunterhalt all derer sichern, die keine oder nur wenig Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bekommen. So haben auch Arbeitnehmer einen Anspruch auf ALG II, wenn ihr Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Da es sich um eine staatliche Leistung handelt, wird vor der Zahlung zunächst geprüft, ob tatsächlich ein Anspruch besteht bzw. Hilfebedürftigkeit vorliegt. Hierfür wird das gesamte Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft ermittelt.
Für die Zahlungen des ALG II gibt es feste Regelsätze. Für Kinder werden – je nach Alter – unterschiedliche Beträge gezahlt. Die Höhe der Leistungen ist daher abhängig von der Bedarfsgemeinschaft.
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Ist ein Antragsteller alleinerziehend oder muss ein behindertes Kind versorgt werden, wirkt sich das auf die Höhe der Leistungen aus, ebenso wie die Schwangerschaft einer Antragstellerin. Zusätzlich werden auch die Kosten für Unterkunft oder Heizung übernommen – immer vorausgesetzt, dass sie sich in einem angemessenen Rahmen bewegen